wiki:wohnsitz
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| ====== Wohnsitz ====== | ====== Wohnsitz ====== | ||
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| - | Definition nach § 7 Bürgerliches Gesetzbuch BGB: »Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, | + | »Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, |
| ==== Meldepflicht ==== | ==== Meldepflicht ==== | ||
| - | Eine Meldepflicht ergibt sich aus §17 Bundesmeldegesetz BMG: | ||
| - | »(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. | ||
| - | (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.«\\ | ||
| - | Im zweiten Fall wird von der Meldebehörde auf der Rückseite des Personalausweises an Stelle einer Adresse die Formulierung »ohne festen Wohnsitz« eingetragen. | ||
| - | Vom Gesetz vorgesehen ist dies für jemand, der ins Ausland geht, nämlich nach §23 BMG: (7) »Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen.« | + | Eine Meldepflicht ergibt sich aus §17 Bundesmeldegesetz BMG: |
| + | * »(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. | ||
| + | * (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.« | ||
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| + | Im zweiten Fall wird von der Meldebehörde auf der Rückseite des Personalausweises an Stelle einer Adresse die Formulierung »ohne festen Wohnsitz« eingetragen. | ||
| + | * (7) »Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen.« | ||
| In eine Grauzone fallen jene, die sich von einer Wohnung abmelden ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Diese Gruppe der // | In eine Grauzone fallen jene, die sich von einer Wohnung abmelden ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Diese Gruppe der // | ||
| - | Von einem »Auszug« wird ausgegangen, | + | Von einem »Auszug« wird ausgegangen, |
| + | * kein persönlicher Besitz in der Wohnung vorhanden ist und/oder | ||
| + | * die Wohnung dauerhaft nicht genutzt wird. | ||
| ==== Nebenwohnsitz ==== | ==== Nebenwohnsitz ==== | ||
| - | Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, siehe:\\ | + | |
| - | § 21 BMG: | + | Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit |
| - | (1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. | + | * »(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. |
| - | (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. | + | |
| - | (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. | + | |
| ==== Wohnung ==== | ==== Wohnung ==== | ||
| - | Das BM definiert eine Wohnung in § 20:\\ (1) »Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.\\ (2) Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine.\\ (3) Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.«\\ | ||
| - | Das Gesetz betont also den ortsfesten Charakter einer Wohnung, jedoch ohne deren Eigenschaften zu beschreiben. Hilfsweise ließen sich also die festgelegten Eigenschaften von Wohnmobilen heranziehen, | ||
| - | * Tisch und Sitzgelegenheiten | ||
| - | * Schlafgelegenheiten | ||
| - | * Kochgelegenheit und | ||
| - | * Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen | ||
| - | Dagegen bleibt einzuwenden, | ||
| - | Die damit verbundenen Tätigkeiten sind: | ||
| - | Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«). | ||
| - | Abwasserbeseitigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung | ||
| - | »(1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.« | ||
| - | Die Abwasserentsorgung ist sicherzustellen. | ||
| - | Nach § 41 des Infektionsschutzgesetzes ist Abwasser so zu beseitigen, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen. | ||
| - | Zum Wohnen | + | Das BMG definiert eine Wohnung in § 20: |
| - | * der Wasserversorgung, | + | - »Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen |
| + | - Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. | ||
| + | - Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.« | ||
| + | Das Gesetz betont | ||
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| + | Das Gesetz beschreibt jedoch nicht die Eigenschaften einer Wohnung, sodass Unterkünfte jeder Art darunter gefasst werden können: Hütten, Baracken, Container, [[wiki: | ||
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| + | === Sanitäre Anlagen === | ||
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| + | Mit dem Wohnen verbunden sind untrennbar die urmenschlichen Bedürfnisse. Daher bedarf es einer Antwort auf die Frage: Wie werden Abwasser, Urin und Fäkalien entsorgt? Denn: | ||
| + | * Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«). | ||
| + | * Für die Abwasserbeseitigung greifen nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Grundsätze | ||
| + | * Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG verpflichtet in § 41 Abwasser \\ //»(1) Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben darauf hinzuwirken, | ||
| + | * Die Zusätze in Chemietoiletten sind als schwer zu entsorgende Abwässer eingestuft. Daher ist es verboten, sie in Kläranlagen mit einer Kapazität von unter 10.000 Einwohnergleichwerten (EGW) einzubringen. | ||
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| + | Zum Wohnen müssen daher Möglichkeiten bestehen: | ||
| + | * zur Wasserversorgung, | ||
| * sanitäre Vorgänge nicht-öffentlich zu verrrichten; | * sanitäre Vorgänge nicht-öffentlich zu verrrichten; | ||
| * Abwässer zumindest zu sammeln, bis sie einer Entsorgungsmöglichkeit zugeführt werden können; | * Abwässer zumindest zu sammeln, bis sie einer Entsorgungsmöglichkeit zugeführt werden können; | ||
| - | * Fäkalien etwa in Kompost- oder Trockentoiletten zu sammeln | + | * Fäkalien etwa in Kompost- oder Trockentoiletten zu sammeln, bis sie infektionsfrei entsorgt werden können. |
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| + | Hilfsweise ließen sich zudem die festgelegten Eigenschaften von Wohnmobilen (die ja ausdrücklich im Gesetz als Wohnung anerkannt werden) heranziehen, | ||
| + | * Tisch und Sitzgelegenheiten, | ||
| + | * Schlafgelegenheiten, | ||
| + | * [[wiki: | ||
| + | * Einrichtungen zur Unterbringung von [[wiki: | ||
| + | Hier fehlen die sanitären Einrichtungen, | ||
| + | |||
| + | ==== Adresse ==== | ||
| + | |||
| + | Zu unterscheiden sind: | ||
| + | * eine Meldeadresse für den Hauptwohnsitz mit der dauerhaft genutzten Wohnung | ||
| + | * Adressen der Nebenwohnsitze | ||
| + | * c/ | ||
| + | * Geschäftsadressen bei Gewerbeanmeldung | ||
| + | * Lieferadressen bei Bestellungen, | ||
| + | Rechtliche und praktische Bedeutung hat die Meldeadresse, | ||
| + | * die Kfz-Zulassung | ||
| + | * das Anmelden von Bankkonten und Zustellung der Bankpost | ||
| + | |||
| + | Jeder kann eine Melderegisterauskunft beantragen. Diese wird bei berechtigtem Interesse erteilt. Ein solches liegt in der Regel vor, wenn andere Behörden, Banken, Inkassoanliegen, | ||
| + | |||
| + | Außerdem wird für viele Vorgänge eine ladungsfähige Anschrift benötigt, die aber nicht mit der Meldeadresse übereinstimmen muss, nämlich für | ||
| + | * Impressumspflicht (Webseite, Flyer) | ||
| + | * Finanzamt | ||
| + | * Gewerbeamt | ||
| + | * Handelsregister | ||
| + | |||
| + | Wochenendhaus-, | ||
| + | Die Meldebehörde akzeptiert Meldeadressen in diesen Gebieten nicht als Hauptwohnsitz, | ||
| + | Dauerhaft in solchen Gebieten zu wohnen ist allerdings nicht ausdrücklich untersagt, sondern wird lediglich häufig so ausgelegt, weil der Gebietscharakter " | ||
| + | ==== Rechte & Pflichten ohne Wohnsitz außerhalb Deutschlands ==== | ||
| + | Mit dem Abmelden eines Wohnsitzes und dem Verlassen Deutschlands entfallen **Pflichten**: | ||
| + | * Schulbesuch | ||
| + | * Sozialversicherung | ||
| + | * Krankenversicherung | ||
| + | * Einkommensteuer (eingeschränkt) | ||
| + | * Kirchensteuer | ||
| + | Manche **Rechte** sind an einen festen Wohnsitz gebunden, gehen verloren oder sind schwierig umzusetzen: | ||
| + | * An Wahlen teilnehmen | ||
| + | * KFZ anmelden | ||
| + | * Internationaler [[wiki: | ||
| + | * Gewerbe anmelden | ||
| + | * Vorgänge, die eine Meldeadresse verlangen, etwa Bankkonten anlegen | ||
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