Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:wohnsitz

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
wiki:wohnsitz [2018/05/30 05:25] – [Wohnung] Norbert Lüdtkewiki:wohnsitz [2025/12/10 03:00] (aktuell) Norbert Lüdtke
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Wohnsitz ====== ====== Wohnsitz ======
-  + 
-Definition nach § 7 Bürgerliches Gesetzbuch BGB: »Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.«\\ Unbedingte Eigenschaften eines Wohnsitzes sind vom Wortsinn her eine Wohnung und ein fester Ort; ob dieser Ort eine postalisch erreichbare Adresse hat, ist dagegen nicht bestimmt.+»Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz« definiert das Bürgerliches Gesetzbuch BGB in § 7. Unbedingte Eigenschaften eines Wohnsitzes sind vom Wortsinn her eine Wohnung und ein fester Ort; ob dieser Ort eine postalisch erreichbare Adresse hat, ist dagegen nicht bestimmt. »[[wiki:multilokales_leben|Multilokales Leben]]« ist damit schwierig zu vereinbaren; Nicht-Sesshafte und »[[wiki:fahrendes_volk|Fahrendes Volk]]« leben weitgehend außerhalb dieses [[wiki:system|Systems]], oft in [[wiki:gesetz|rechtlichen]] Grauzonen.
  
 ==== Meldepflicht ==== ==== Meldepflicht ====
-Eine Meldepflicht ergibt sich aus §17 Bundesmeldegesetz BMG:\\  
-//»(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.\\  
-(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.«// \\  
-Im zweiten Fall wird von der Meldebehörde auf der Rückseite des Personalausweises an Stelle einer Adresse die Formulierung »ohne festen Wohnsitz« eingetragen. 
  
-Vom Gesetz vorgesehen ist dies für jemand, der ins Ausland geht, nämlich nach  §23 BMG(7)\\  +Eine Meldepflicht ergibt sich aus §17 Bundesmeldegesetz BMG: 
-//»Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen.«//\\ +  * »(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. 
 +  * (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.« 
 + 
 +Im zweiten Fall wird von der Meldebehörde auf der Rückseite des Personalausweises an Stelle einer Adresse die Formulierung »ohne festen Wohnsitz« eingetragen. Vom Gesetz vorgesehen ist dies für jemand, der ins Ausland geht, nämlich nach  §23 BMG 
 +  * (7) »Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen.«
 In eine Grauzone fallen jene, die sich von einer Wohnung abmelden ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Diese Gruppe der //Obdachlosen oder Nichtseßhaften// ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. In eine Grauzone fallen jene, die sich von einer Wohnung abmelden ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Diese Gruppe der //Obdachlosen oder Nichtseßhaften// ist vom Gesetz her nicht vorgesehen.
  
-Von einem »Auszug« wird ausgegangen, wenn\\  +Von einem »Auszug« wird ausgegangen, wenn 
-(a) kein persönlicher Besitz in der Wohnung vorhanden ist und/oder\\  +  kein persönlicher Besitz in der Wohnung vorhanden ist und/oder 
-(b) die Wohnung dauerhaft nicht genutzt wird.+  die Wohnung dauerhaft nicht genutzt wird.
  
 ==== Nebenwohnsitz ==== ==== Nebenwohnsitz ====
-Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeitnach § 21 BMG:\\  + 
-(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.\\  +Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 BMG: 
-(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.\\  +  * »(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. 
-(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.\\ +  (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. 
 +  (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.« 
 ==== Wohnung ==== ==== Wohnung ====
-Das BMG definiert eine Wohnung in § 20:\\  + 
-//(1) »Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.\\  +Das BMG definiert eine Wohnung in § 20: 
-(2) Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine.\\  +  »Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 
-(3) Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.«//\\  +  Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. 
-Das Gesetz betont also den ortsfesten Charakter einer Wohnung, ohne deren Eigenschaften zu beschreibenHilfsweise ließen sich also die festgelegten Eigenschaften von Wohnmobilen heranziehenlaut EU-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG sind das: +  Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.« 
-  * Tisch und Sitzgelegenheiten +Das Gesetz betont also den **ortsfesten Charakter** einer Wohnung. Dieser Ort muss aber keine gewidmete Straße seinbenötigt weder Straßennamen noch Hausnummer»Die postalische Erreichbarkeit der Örtlichkeit ist ausreichend, aber nicht Voraussetzung.« ((Lüttmann, II Hessen, 2. Aufl. 1. Lfg. Januar 1999. 1, 2 Erl. § 15 HMG  C II. I. Kriterien des Wohnungsbegriffs, Absatz 2)) 
-  * Schlafgelegenheiten + 
-  * Kochgelegenheit und +Das Gesetz beschreibt jedoch nicht die Eigenschaften einer Wohnungsodass Unterkünfte jeder Art darunter gefasst werden können: HüttenBaracken, Container, [[wiki:bauwagen|Bauwagen]], [[wiki:omnibus|Busse]], Eisenbahnwaggons, [[wiki:tiny_houses|Tiny Houses]] usw. 
-  * Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen + 
-Dagegen bleibt einzuwendendass ein Wohnmobil nur auf zugelassenen Flächen zum Übernachten genutzt werden darf und dass diese Fläche über eine zusätzliche Infrastruktur verfügenalsowie Wasserver- und entsorgung sowie Toiletten und sanitäre Anlagen. Es bedarf also Antworten auf die FragenWo bleibt das Abwasser? Wo werden Urin und Fäkalien entsorgt?+=== Sanitäre Anlagen === 
 + 
 +Mit dem Wohnen verbunden sind untrennbar die urmenschlichen BedürfnisseDaher bedarf es einer Antwort auf die FrageWie werden Abwasser, Urin und Fäkalien entsorgt? Denn:
   * Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«).   * Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«).
-  * Für die Abwasserbeseitigung greifen nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Grundsätze der Abwasserbeseitigung in § 55 Satz 1\\ »Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.« +  * Für die Abwasserbeseitigung greifen nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Grundsätze der Abwasserbeseitigung in § 55 Satz 1\\ // »Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.«// 
-  * Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG verpflichtet in § 41 Abwasser »(1) Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben darauf hinzuwirken, dass Abwasser so beseitigt wird, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen.« Dies ermächtigt die Kommunen zu weitreichenden Maßnahmen auch in privaten Wohnungen.+  * Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG verpflichtet in § 41 Abwasser \\ //»(1) Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben darauf hinzuwirken, dass Abwasser so beseitigt wird, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen.«// \\ Dies ermächtigt die Kommunen zu weitreichenden Maßnahmen auch in privaten Wohnungen
 +  * Die Zusätze in Chemietoiletten sind als schwer zu entsorgende Abwässer eingestuft. Daher ist es verboten, sie in  Kläranlagen mit einer Kapazität von unter 10.000 Einwohnergleichwerten (EGW) einzubringen.
  
 Zum Wohnen müssen daher Möglichkeiten bestehen: Zum Wohnen müssen daher Möglichkeiten bestehen:
Zeile 42: Zeile 47:
   * Abwässer zumindest zu sammeln, bis sie einer Entsorgungsmöglichkeit zugeführt werden können;   * Abwässer zumindest zu sammeln, bis sie einer Entsorgungsmöglichkeit zugeführt werden können;
   * Fäkalien etwa in Kompost- oder Trockentoiletten zu sammeln, bis sie infektionsfrei entsorgt werden können.   * Fäkalien etwa in Kompost- oder Trockentoiletten zu sammeln, bis sie infektionsfrei entsorgt werden können.
 +
 +Hilfsweise ließen sich zudem die festgelegten Eigenschaften von Wohnmobilen (die ja ausdrücklich im Gesetz als Wohnung anerkannt werden) heranziehen, also laut EU-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG:
 +  * Tisch und Sitzgelegenheiten,
 +  * Schlafgelegenheiten,
 +  * [[wiki:kochstelle|Kochgelegenheit]] und
 +  * Einrichtungen zur Unterbringung von [[wiki:gepaeck|Gepäck]] und sonstigen Gegenständen.
 +Hier fehlen die sanitären Einrichtungen, denn ein [[wiki:wohnmobile|Wohnmobil]] darf rechtlich nur auf zugelassenen Flächen zum [[wiki:uebernachten_parken_oeffentlichen_raum|Übernachten]] genutzt werden, so dass die dort bestehende Infrastruktur verfügbar ist: Wasserver- und entsorgung sowie Toiletten und sanitäre Anlagen.
  
 ==== Adresse ==== ==== Adresse ====
  
-Ein Hauptwohnsitz kann nicht in  +Zu unterscheiden sind: 
-Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebieten gelten nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) § 10 als »Sondergebiete, die der Erholung dienen«. Dort dauerhaft zu wohnen ist allerdings nicht ausdrücklich untersag +  * eine Meldeadresse für den Hauptwohnsitz mit der dauerhaft genutzten Wohnung 
-angemeldet werden, weil dies dem Gebietscharakter "Ferien/Freizeit/Erholung" zuwiderlaufen würde+  * Adressen der Nebenwohnsitze 
 +  * c/o-Adressen, etwa als Untermieter bei Freunden oder Verwandten 
 +  * Geschäftsadressen bei Gewerbeanmeldung 
 +  * Lieferadressen bei Bestellungen, Abonnements etc. 
 +Rechtliche und praktische Bedeutung hat die Meldeadresse, denn diese ist Voraussetzung für 
 +  * die Kfz-Zulassung 
 +  * das Anmelden von Bankkonten und Zustellung der Bankpost 
 + 
 +Jeder kann eine Melderegisterauskunft beantragen. Diese wird bei berechtigtem Interesse erteilt. Ein solches liegt in der Regel vor, wenn andere Behörden, Banken, Inkassoanliegen, GEZ anfragen. Auf diesem Weg kann daher Post, Ladungen, Zustellungen an die Meldeadresse gelangen; dort sollten dann entsprechende Vollmachten für den Empfang vorliegen. 
 + 
 +Außerdem wird für viele Vorgänge eine ladungsfähige Anschrift benötigt, die aber nicht mit der Meldeadresse übereinstimmen muss, nämlich für 
 +  * Impressumspflicht (Webseite, Flyer) 
 +  * Finanzamt 
 +  * Gewerbeamt 
 +  * Handelsregister 
 + 
 +Wochenendhaus-, Ferienhaus- und [[wiki:camping|Camping]]platzgebiete gelten nach der //Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke// (Baunutzungsverordnung BauNVO) § 10 als //»Sondergebiete, die der Erholung dienen«//.\\  
 +Die Meldebehörde akzeptiert Meldeadressen in diesen Gebieten nicht als Hauptwohnsitz, da dieser ja dauerhaft bewohnt sein muss. 
 +Dauerhaft in solchen Gebieten zu wohnen ist allerdings nicht ausdrücklich untersagt, sondern wird lediglich häufig so ausgelegt, weil der Gebietscharakter "Erholung" eine zeitlich befristete Nutzung sei. 
 + 
 +==== Rechte & Pflichten ohne Wohnsitz außerhalb Deutschlands ====
  
 +Mit dem Abmelden eines Wohnsitzes und dem Verlassen Deutschlands entfallen **Pflichten**:
 +  * Schulbesuch
 +  * Sozialversicherung
 +  * Krankenversicherung
 +  * Einkommensteuer (eingeschränkt)
 +  * Kirchensteuer
 +Manche **Rechte** sind an einen festen Wohnsitz gebunden, gehen verloren oder sind schwierig umzusetzen:
 +  * An Wahlen teilnehmen
 +  * KFZ anmelden
 +  * Internationaler [[wiki:fuehrerschein|Führerschein]]
 +  * Gewerbe anmelden
 +  * Vorgänge, die eine Meldeadresse verlangen, etwa Bankkonten anlegen
wiki/wohnsitz.1527657956.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki