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Freies Campen
»Wild Campen« ist in den meisten Ländern der EU ausdrücklich verboten; verstecktes wildes Campen wird im Englischen Stealth Camping genannt. Davon zu unterscheiden ist das einmalige * Übernachten und Parken im öffentlichen Raum sowie * Campen und * bush camp.
Als Gewohnheitsrecht führt das »Jedermannsrecht« (jedermansrätten, allemansrätten, allemannsretten, all-men-right) in manchen Staaten dazu, dass die Nutzung der freien Natur (»unkultiviertes Land«) mehr oder weniger toleriert wird:
- Finnland
- Norwegen
- Schottland
- Schweden
- Schweiz
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Dänemark
In Deutschland kommen diesem Recht am nächsten das Betretungsrecht und das Wegerecht in Österreich. Die dadurch erlaubte Nutzung betrifft in unterschiedlichem Maße beispielsweise:
- freien Zugang zur Küste
- Baden
- Rudern
- Paddeln
- Segeln
- mit Booten anlegen
- Fischfang
- Übernachten
- Feuer machen
- Beeren und Pilze sammeln
»Bestimmungen für freies Campen in Europa« (CAM 21) hat der ADAC zusammengestellt für Wohnmobile bis 3,5 t und für solche von 3,5 t bis 7,5 t.
