Der Bootsführer hat rechtlich die Bordgewalt und wird unterschiedlich bezeichnet je nach Gewässer und Fahrgebiet (Binnen-, Küsten, Seefahrt) und Wasserfahrzeugtyp als:
Bei kleineren Schiffen ist der Bootsführer auch Steuermann.
,,reisegeschichte.de © 1998–2026 Norbert Lüdtke. Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved.,,